top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Tattoo Studio Drei

Tattoo Artist: Marc Zieher, Mannheim

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Tattoo Studio Drei, vertreten durch Marc Zieher (nachfolgend „Tattoo Artist“), und dem Kunden. Mit der Terminvereinbarung erkennt der Kunde diese AGB an.

§ 2 Terminvereinbarung und Anzahlung

(1) Für die Terminvergabe ist eine Anzahlung in Höhe von 100 € erforderlich. Diese wird mit dem Endpreis des Tattoos verrechnet.

(2) Die Anzahlung sichert den Termin und dient als Aufwandsentschädigung für die Vorbereitung des Designs.

(3) Erst nach Eingang der Anzahlung gilt der Termin als verbindlich gebucht.

§ 3 Terminabsagen und Verschiebungen

(1) Eine Absage oder Verschiebung des Termins ist möglich. Der Tattoo Artist entscheidet nach eigenem Ermessen, ob die Anzahlung für einen neuen Termin angerechnet wird.

(2) Bei Nichterscheinen oder Absage ohne triftigen Grund (z. B. Krankheit mit ärztlichem Attest) verfällt die Anzahlung.

(3) Falls der Tattoo Artist den Termin absagen muss, wird ein Ersatztermin vereinbart oder die Anzahlung zurückerstattet.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Der Startpreis für Tattoos beträgt 150 €, der endgültige Preis wird individuell nach Aufwand, Größe und Motiv des Tattoos vereinbart.

(2) Der Preis variiert je nach Artist, Design und Komplexität.

(3) Die Restzahlung erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Sitzung per EC-Zahlung.

(4) Rabatte oder Nachverhandlungen nach Abschluss des Tattoos sind ausgeschlossen.

§ 5 Haftungsausschluss

(1) Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er über mögliche Risiken eines Tattoos aufgeklärt wurde.

(2) Der Tattoo Artist haftet nicht für allergische Reaktionen oder Komplikationen, die durch unsachgemäße Pflege nach der Sitzung entstehen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, den Tattoo Artist über bestehende gesundheitliche Risiken (z. B. Allergien, Hautkrankheiten, Blutgerinnungsstörungen) zu informieren.

(4) Eine Haftung für Infektionen oder andere Komplikationen nach dem Tätowieren wird ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 6 Urheberrecht und Gestaltung

(1) Individuell erstellte Tattoo-Designs bleiben geistiges Eigentum von Marc Zieher und dürfen nicht ohne Zustimmung weiterverwendet werden.

(2) Der Tattoo Artist behält sich das Recht vor, Fotos des fertigen Tattoos für Portfoliozwecke zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

(3) Der Kunde darf Fotos seines Tattoos machen, jedoch ist die kommerzielle Verwendung ohne ausdrückliche Genehmigung von Marc Zieher nicht gestattet.

§ 7 Verhalten im Studio

(1) Der Kunde verpflichtet sich, während des Tätowierens ein angemessenes und ruhiges Verhalten an den Tag zu legen.

(2) Der Konsum von Alkohol und Drogen ist im Studio nicht gestattet.

(3) Begleitpersonen sind im Studio nicht erlaubt.

(4) Bei Verstößen gegen diese Regeln behält sich Marc Zieher das Recht vor, den Kunden aus dem Studio zu verweisen. Die Kosten des Termins trägt der Kunde.

§ 8 Altersbeschränkung

Tätowierungen werden ausschließlich an Personen ab 18 Jahren durchgeführt. Eine Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters wird nicht akzeptiert.

§ 9 Gesundheitsvoraussetzungen

(1) Der Kunde muss gesund sein, um sich ein Tattoo stechen zu lassen. Tattoos werden nicht bei ansteckenden Krankheiten, Blutgerinnungsstörungen oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen durchgeführt, die eine Infektion oder Komplikationen verursachen könnten.

(2) Bei Erkältungen oder ähnlichen Beschwerden muss der Kunde den Termin verschieben.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, alle relevanten gesundheitlichen Informationen dem Tattoo Artist mitzuteilen.

§ 10 Tattoo-Pflege

(1) Der Kunde wird nach dem Tätowieren über die grundlegende Pflege des Tattoos informiert.

(2) Eine schriftliche Pflegeanleitung wird nicht ausgehändigt. Der Kunde sollte bei Unsicherheiten und Fragen zur Pflege aktiv nachfragen.

(3) Der Kunde übernimmt die Verantwortung für die Pflege des Tattoos nach dem Stechen. Eine Haftung für Infektionen oder Komplikationen nach dem Tattoo-Termin wird nicht übernommen.

§ 11 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlung des gesamten Betrags ist unmittelbar nach Abschluss des Tattoos vor Ort zu leisten.

(2) Es werden ausschließlich Kartenzahlungen akzeptiert.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Mannheim.

Das ist die vollständige Version mit allen Anpassungen. Wenn du noch etwas ändern oder hinzufügen möchtest, stehe ich jederzeit zur Verfügung!

AGB

bottom of page